Freistellungsauftrag – Kapitalertragssteuer für Kinder?
Vor der Steuer bleibt niemand verschont, wenn er Vermögen aufbaut. Das gilt auch für Babys, Kinder und Jugendliche.
Der Freistellungsauftrag zur Kapitalertragssteuer für Kinder bietet jedoch die Möglichkeit bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei zu sparen.
Kapitalertragssteuer und Sparer Pauschbetrag
Für Zinserträge auf Geldanlagen, zu denen auch das Tagesgeldkonto für Kinder gehört, wird die Kapitalertragssteuer fällig. Sie ist als Abgeltungssteuer bekannt, da sie, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, direkt von der Bank, bei der das Tagesgeldkonto geführt wird, berechnet, einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt wird. Zurzeit beträgt der Steuersatz 25% zzgl. Solidaritätszuschlag. Jeder Anleger kann allerdings einen Freibetrag für die Zinserträge geltend machen, den Sparer Pauschbetrag. Die Höhe beträgt jährlich 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden. Wird ein Tagesgeldkonto für Babys oder Kinder eröffnet, dann hat das Kind ebenfalls seinen eigenen Freibetrag (801 Euro), wenn es als Kontoinhaber eingetragen ist. Mit einem Freistellungsauftrag Kapitalertragssteuer für Kinder sparen, lautet die Devise.
Weitere Freibeträge und wichtige Hinweise
Auch Kinder dürfen ein Einkommen haben. Soll dieses Einkommen steuerfrei bleiben, darf es die derzeitige Grenze von 8841 Euro nicht übersteigen. Darin sind bereits der Sparerpauschbetrag und die Sonderausgabenpauschale enthalten. Es wird jedoch geraten, dass die Eltern weitsichtig handeln und diesen Betrag nicht vollständig ausschöpfen, da sonst die Mitversicherung des Kindes über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich ist. Hier darf das Monatseinkommen des Kindes den Betrag von 365 Euro nicht übersteigen. Auch die Einkommensgrenze für das Kindergeld ist zu beachten.
Was beim Freistellungsauftrag für Kinder noch zu beachten ist
Das Kind hat einen eigenen Freistellungsauftrag und damit stehen auch die Anlagekonten unter Beobachtung, auch wenn das den Eltern oftmals gar nicht so bewusst ist. Das Finanzamt legt besonderen Wert darauf, dass Geld, das auf Kinderkonten liegt, auch tatsächlich für die Kinder bestimmt ist oder für entsprechende Zwecke verwendet wird, sonst kann die Finanzbehörde einen Missbrauch des Steuervorteils unterstellen. Verfügen Eltern beispielsweise über Geld vom Kinderkonto für eigene Zwecke wie den Autokauf, dann wird das Finanzamt hellhörig. Eltern sollten sich bewusst sein, dass ein Kindertagesgeldkonto in erster Linie ein Geldkonto für die Zukunft der Kinder ist und nicht für die eigenen Belange genutzt wird. Der Freistellungsauftrag – Kapitalertragssteuer für Kinder ist ein Thema, das bereits vor Eröffnung eines entsprechenden Sparkontos berücksichtigt werden sollte, z.B. durch Ansparziele, die auch schriftlich fixiert werden können.
Mehrere Sparkonten für Kinder und der Freistellungsauftrag
Gerne werden für Kinder auch mehrere Sparkonten angelegt. Zu beachten ist, dass der Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer für alle Zinserträge zusammen gilt, d.h. der Betrag ist dementsprechend zu splitten und für jedes Konto ein Freistellungsauftrag einzureichen, wenn die Konten bei unterschiedlichen Banken geführt werden.
Kindertagesgeld im Vergleich
Damit auch Kinder ihre Steuerfreibeträge nutzen können, muss das Konto jedoch auf deren Namen laufen. In unserem Vergleich stellen wir Ihnen die Banken vor, die Tagesgeld auch für Minderjährige anbieten.